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Unsere Aufgaben

  • Die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts erfolgt als ordentliches Lehrfach nach dem GG Art. 7(3) unter Berücksichtigung der didaktisch-methodischen Kenntnisse  gemäß den schulartspezifischen Lehrplänen entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Katholischen Kirche.
  • Wir arbeiten konstruktiv mit den Lehrkräften der Schule, den Eltern, den Schulbehörden und den für die Schule vom (Erz-)Bischof Beauftragten zusammen.