- Die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts erfolgt als ordentliches Lehrfach nach dem GG Art. 7(3) unter Berücksichtigung der didaktisch-methodischen Kenntnisse gemäß den schulartspezifischen Lehrplänen entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Katholischen Kirche.
- Wir arbeiten konstruktiv mit den Lehrkräften der Schule, den Eltern, den Schulbehörden und den für die Schule vom (Erz-)Bischof Beauftragten zusammen.